" 5 Vorsätzliche Rechtsbeugerinnen " und " 10 vorsätzliche Rechtsbeuger " hatten mich bei 4 Gerichten in 4 Gerichtsverfahren zum " Bettler " gemacht, jetzt bin ich deswegen sehr hoch verschuldet , und deswegen droht mir demnächst auch noch die " Obdachlosigkeit " !!!
Krimineller ging es ja wohl nicht mehr in " dem sogenannten Rechtsstaat, " und beim EGMR in Straßbourg bei der 5. Sektion ??
Das war und ist strafrechtlich nach § 339 StGB damals relevant gewesen, und vor allem kein " faires Verfahren " bei Gericht " !!
Auch die EMRK - Vorschriften den Artikel 6, und den Artikel 45 Abs. 1 hatten 3 Richterinnen und 3 Richter beim EGMR in Straßbourg auch noch " vorsätzlich ignoriert und somit verletzt, " und dass Ganze geschah " ohne Rücksicht auf Verluste " !!!
Näheres von den " vorsätzlichen Rechtsbeugungen, und auch von den vorsätzlichen Konventionsverletzungen " ist auf meiner Homepage https://bettelarmwegenrechtsbeuger.info in der 1. Zeile bei den Schlagwörtern START und bei 4 INSTANZEN RECHTSBEUGUNGEN zu erfahren !!!
Rechtliches Gehör, der Artikel 103 Abs. 1 des GG war damals für meine 5 vorsätzlichen Rechtsbeugerinnen, und für meine 10 vorsätzlichen Rechtsbeuger ein " Fremdwort " gewesen ??? " Menschenrechtsverletzung " war für die Richter ganz normal !!!
Das " Schlimme " an der ganzen Sache ist, dass es bis dato heute " noch keine wirkliche Anlaufstelle " in ganz Europa, vor allem in dem " immer so hoch gepriesenen und dem sogenannten Rechtsstaat " Deutschlands gibt, wo sich die " rechtsuchenden Menschen " hinwenden könnten, wenn man " zu Unrecht " durch das " sogenannte Raster " bei Justiz gefallen ist !!! Eine Staatshaftung lehnt bis dato heute die Bundesrepublik Deutschland ab !